Einreisebestimmungen Costa Rica
§3 Abs. 6
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1.Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass (mind. gültig am Tag der Einreise und am Folgetag)
A: Reisepass/Cremfarbiger Notpass wird akzeptiert (mind. 6 Monate bei Einreise gültig)
CH: Reisepass (mind. gültig am Tag der Einreise und am Folgetag) Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden. Nach costa-ricanischem Recht müssen Dokumente bestimmter Staatsbürger nur für den Tag der Einreise und den Folgetag gültig sein. Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist jedoch eine längere Gültigkeit - die mindestens den kompletten Reisezeitraum oder darüber hinaus abdecken voraussetzt - erforderlich ist, wird grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von 6 Monaten mit sich zu führen.
Visa erforderlich:
D: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
A: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
CH: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
Weiterreiseticket erforderlich:
D: Ja A: Ja CH: Ja
Pflichtimpfungen erforderlich:
D: Nein A: Nein CH: Nein Für Einreisen aus einem Gelbfieber-Gebiet müssen jedoch alle Reisenden, die älter als 12 Monate bei Einreise sind, eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen können. Das Nachbarland Panama gehört u.a. zu den Gelbfieber-Gebieten. Nähere Infos und alle betroffenen Länder findet ihr auf www.who.int. Das internationale Gelbfieberzertifikat muss mindestens 12 Tage alt sein, da der Impfschutz erst nach 12 Tagen besteht. Es wird geraten frühzeitig einen Arzt aufzusuchen, sich über empfohlene Impfungen zu informieren und die Standardimpfungen ggf. aufzufrischen.
2.Einreise mit Kindern
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
3.Alleinreisende Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen über einen eigenen Reisepass verfügen und eine entsprechende Einwilligungserklärungen der Sorgeberechtigten vorweisen können. In der Praxis verlangen Grenzbeamte bei der Ein- und Ausreise von Minderjährigen, die allein reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Sorgeberechtigten befinden, regelmäßig eine notarielle Einwilligungserklärung in spanischer Sprache beider bzw. des abwesenden Sorgeberechtigten ("permiso de salida"). Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
4.Allgemeines
- Für Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
- Im Fall eines Passverlusts ist die bisher gewährte Ausreise auch mit deutschem Personalausweis nicht mehr möglich.
- Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und Hinweise