Einreisebestimmungen Südafrika
§3 Abs. 6
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1.Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass (mind. 30 Tage über den Aufenthalt hinaus & mind. zwei freie Seiten im Reisepass)
A: Reisepass/Cremfarbiger Notpass wird akzeptiert (mind. 30 Tage über den Aufenthalt hinaus & mind. zwei freie Seiten im Reisepass bei Ausreise)
CH: Reisepass (mind. 30 Tage über den Aufenthalt hinaus & mind. zwei freie Seiten im Reisepass bei Ausreise)
Visa erforderlich:
D: Nein, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen
A: Nein, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen
CH: Nein, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen Bei Einreise wird für kurzfristige touristische Zwecke in aller Regel eine Besuchsgenehmigung (Visitors Visa) ausgestellt. Der Reisepass muss hierfür noch mindestens 30 Tage bei Ausreise gültig sein und das vorlegen eines Rück- bzw Weiterflugtickets wird verlangt.
Weiterreiseticket erforderlich:
D: Ja A: Ja CH: Ja
Pflichtimpfungen erforderlich:
D: Nein A: Nein CH: Nein Bei Einreise aus einem Land oder Transit durch ein Land, welches von der WHO als Gelbfiebergebiet deklariert ist, bedarf es einem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung. Dies gilt auch bei einem transitbedingten Zwischenaufenthalt von mehr als 12 Stunden. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfahlen, da es zu Verspätungen kommen kann. Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
2.Einreise mit Kindern
Kinder benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Kind nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine eidesstattliche Versicherung (Affidavit), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils bzw. der gerichtliche Beschluss über das alleiniges Sorgerecht bzw. gegebenenfalls die Sterbeurkunde vorgewiesen werden. Personen, die mit Minderjährigen reisen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie die eidesstattliche Versicherung (Affidavit), Passkopien und die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
3.Alleinreisende Minderjährige
Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird. Außerderm werden eine Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, Passkopien und Kontaktdetails der Eltern/ Sorgeberechtigten in englischer Sprache sowie ein Bestätigungsschreiben in englischer Sprache inkl. Kontaktdaten und Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll, benötigt.
4.Allgemein
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und Hinweise findest du bei der zuständigen konsularischen Vertretung oder der Botschaft.